Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

In diesen AGB ist eine datenschutzrechtliche Information enthalten (Punkt IV. Unterpunkt 14.).

 

  1. Geltung der Vertragsbedingungen

    1. Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") sind das Castrum Nigra, vertreten durch Markus Rodemerk, Burgstr. 3-7, 56068 Koblenz (nachfolgend: "Castrum Nigra") und der/die Auftraggeber:in, bzw. Kunde/Kundin, bzw. Besucher:in.

    2. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen werden nur dann zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, wenn Castrum Nigra dies schriftlich vorab bestätigt. Dies gilt auch, wenn Castrum Nigra abweichenden Geschäftsbedingungen des/der Kunden/Kundin nicht ausdrücklich widerspricht, selbst wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen bzw. Erklärungen des/der Kunden/Kundin beigefügt sind.

    3. Diese AGB finden ferner Anwendung auf alle zukünftigen Bestellungen, Aufträge und sonstigen Vereinbarungen der Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas Anderes.

 

  1. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

    1. Soweit die Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag zustande;

      1. mit Zugang der Auftragsbestätigung bei dem/der Kunden/Kundin oder

      2. zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag ("Auftragsbestätigung") genannten Vertragsbeginns oder

      3. mit der Annahme des Angebots von Castrum Nigra durch den/die Kunden/Kundin (schriftlich per Post oder E-Mail), spätestens jedoch,

      4. mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Castrum Nigra

      je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.

    2. Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, ggf. dessen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

    3. Der/die Kunde/Kundin hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung vor Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrages an Castrum Nigra stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.

 

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

    1. Die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses endet mit der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen / Zahlungen durch alle Vertragsparteien automatisch.

    2. Das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

      1. Der/die Kunde/Kundin ist mit fälligen Zahlungen mit mehr als zwei (2) Monaten im Verzug.

      2. Eine der Vertragsparteien verstößt nach vorheriger Abmahnung erneut gegen elementare Pflichten des Vertrages.

    3. Alle Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

    4. In jedem Fall der Kündigung sind die von Castrum Nigra bereitgestellten, bzw. überlassenen Vertragsgegenstände von dem/der Kunden/Kundin zurückzugeben.

    5. Soweit Vertragsgegenstand die zeitlich unbeschränkte Überlassung (Kauf) der vertragsgegenständlichen Leistungen ist, räumt Castrum Nigra mangels einer anderslautenden Vereinbarung dem/der Auftraggeber:in vorbehaltlich der Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

 

  1. Zutritt zu Veranstaltungen von Castrum Nigra

    Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder Bezahlung des Eintritts bei Veranstaltungen ohne physische Eintrittskarten unterwirft sich der/die Erwerber:in und Eintrittskarteninhaber:in den nachfolgenden Vertragsbedingungen:

    1. Auf einigen Veranstaltungen ist die Eintrittskarte bei Ankunft am Einlass durch ein Armband zu ergänzen, welches zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Die Eintrittskarte wird dazu entwertet und verliert somit ihre Gültigkeit. Das Armband ist nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.

    2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Besucher:innen Straftaten auf dem Veranstaltungsgelände begehen, Unruhe stiften bzw. Schlägereien verursachen, mutwillig Einrichtungsgegenstände und Dekoration zerstören oder stehlen, ist Castrum Nigra berechtigt, den/die Besucher:in von der Veranstaltung auszuschließen. Mit dem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

    3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art oder sonstigen gefährlichen Gegenständen in die Veranstaltungsstätten ist generell untersagt. Bei Nichteinhaltung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsort. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Einlass-Personal ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

    4. Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten Lärmpegels während der Veranstaltungen, wird keinerlei Haftung übernommen.

    5. Castrum Nigra hält sich an das Jugendschutzgesetz. Besucher:innen haben das Lebensalter durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu bestätigen. Das Einlass-Personal ist angewiesen, dies zu kontrollieren.

    6. Auf den zur Veranstaltung gehörenden Flächen ist der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten. Bei Bekanntwerden derartiger Tatbestände, erteilt Castrum Nigra ein unwiderrufliches Hausverbot und erstattet Strafanzeige.

    7. Castrum Nigra behält sich das Recht vor, alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen den Einlass zu verwehren.

    8. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke ist untersagt. Sofern auf den Veranstaltungen auch Speisen verkauft werden, ist auch das Mitbringen eigener Speisen untersagt.

    9. Mäntel und Jacken können und sollten schon in eigenem Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Besucher:innen weisen das Garderoben-Personal ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Kleidung in Verwahrung genommen werden sollen. Castrum Nigra haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, Taschen oder Wertgegenstände, die nicht an der Garderobe abgegeben wurden.

    10. Den Anweisungen des Veranstaltungs-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

    11. Besucher:innen haben sich im Außenbereich der Veranstaltungen leise zu verhalten und Rücksicht auf die Interessen der Nachbarschaft, insbesondere der Nachtruhe, zu nehmen.

    12. Castrum Nigra weist darauf hin, dass schon geringe Mengen Alkohol oder starke Müdigkeit die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können und unterstützt bei Bedarf gerne mit dem Ruf eines Taxi.

    13. Beim vorübergehenden Verlassen einer Veranstaltung ohne physische Eintrittskarte oder Armband ist ein Kontrollstempel erforderlich.

    14. Auf den Veranstaltungen werden durch Castrum Nigra oder Dritte regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen anwesender Besucher:innen, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing erstellt. Diese Aufnahmen werden auf den Webseiten von Castrum Nigra oder auf Webseiten Dritter (z.B. Facebook) sowie auf Werbeflyern veröffentlicht. Besucher:innen erklären sich durch den Besuch der Veranstaltung ausdrücklich damit einverstanden.

      Das Erstellen, Speichern, Bearbeiten und Veröffentlichen von Fotos und Videos erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung der Veranstaltungsräume und der Veranstaltungen auf der Webseite. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

    15. Personen, die uns Aufnahmen von den Veranstaltungen zur Veröffentlichung zusenden, gewährleisten, dass diese Aufnahmen weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen und stellen Castrum Nigra von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen frei und verpflichten sich, Castrum Nigra alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden zu ersetzen. Hiervon umfasst sind auch die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung des Castrum Nigra gegen die behauptete Rechtsverletzung. Castrum Nigra behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Aufnahmen jederzeit zurückzustellen, abzulehnen oder einzustellen. Die Parteien haben sich wechselseitig zu informieren, falls sie Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß erhalten.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen (Direktverkauf auf Veranstaltungen)

    Die Preise und die Höhe der Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind auf den Veranstaltungen durch Getränke-Karten oder Preis-Schilder ausgezeichnet. Das Veranstaltungs-Personal gibt auch gerne vorab Auskunft. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen (Online-Verkauf über den Internet-Shop)

    1. Die Preise und die Höhe der Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind im Internet-Shop der Webseite durch Preisangabe ausgezeichnet. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe und zuzüglich Versandkosten, die dem/der Kunden/Kundin vor dem Abschluss der Bestellung angezeigt werden.

    2. Zahlungsforderungen von Castrum Nigra zu Online-Bestellungen aus dem Internet-Shop sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn, Castrum Nigra weist auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist aus.

    3. Sofern der/die Kunde/Kundin mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet

      1. mehr als einen (1) Monat seit der Rechnungsfälligkeit in Rückstand gerät und

      2. auch nach einer erfolglosen Androhung mit einer Nachfristsetzung von mindestens weiteren vierzehn (14) Tagen, keine Zahlung leistet, ist Castrum Nigra unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistungen zurückzuhalten, bzw. ganz oder teilweise einzustellen.

    4. Für Eintrittskartenbestellungen über das Internet sind die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs.3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. (Amtsgericht München, 10.09.2007, Aktenzeichen: 182 C 26144/05)

 

  1. Mängelrechte

    1. Ist die vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

    2. Für den Fall, dass der/die Kunde/Kundin seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt, wird Castrum Nigra von der Pflicht zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen befreit. Mehraufwand, der aufgrund der nicht ordnungsgemäß oder verzögerten Mitwirkungsleistung des/der Kunden/Kundin entsteht, kann von Castrum Nigra im Rahmen einer angemessenen Vergütung geltend gemacht werden.

    3. Ein Mangel oder eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder aus Nichtbefolgung von Bedienungshinweisen oder technischen, bzw. organisatorischen Vorgaben durch den/die Kunden/Kundin oder seiner Erfüllungsgehilfen resultieren, ist kein von Castrum Nigra zu vertretender Mangel. Castrum Nigra behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Kosten der Fehleranalyse und Fehlerbehebung dem/der Kunden/Kundin in Rechnung zu stellen, sofern der/die Kunde/Kundin verkannt hat, dass der Mangel aus seiner Sphäre stammt. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch den/die Kunden/Kundin selbst verursacht wurde.

    4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

    5. Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 12 Monate. Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachmängeln mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie von Ansprüchen auf Grund von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit verjähren ebenfalls in 12 Monaten. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Reglung unberührt.

 

  1. Haftung

    1. Die Vertragsparteien haften einander nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Diese Bestimmungen gelten für alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht anderweitig schriftlich geregelt.

    2. Die Vertragsparteien haften einander stets

      1. für selbst, sowie von den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie

      2. nach dem Produkthaftungsgesetz und

      3. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die eine Vertragspartei, deren gesetzliche Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

    3. Castrum Nigra, dessen gesetzliche Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen haften nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten vom Castrum Nigra, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kunde/Kundin im Rahmen der Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen regelmäßig vertrauen darf, mithin also Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. In diesem Fall ist die Haftung von Castrum Nigra jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der Schadensersatzanspruch pro Schadensfall mangels einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung jedoch insgesamt auf den Auftragswert des jeweiligen Leistungsbildes begrenzt.

    4. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen. Eine weitergehende Haftung von Castrum Nigra besteht demnach auch nicht für entfernte Folgeschäden.

    5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter:innen, und gesetzliche Vertreter:innen von Castrum Nigra.

 

  1. Höhere Gewalt

    1. In den Fällen, in denen einer Vertragspartei die Erbringung einer vertragsgegenständlichen Leistung, Mitwirkungs- oder Beistellleistung auf Grund höherer Gewalt nicht möglich oder zumutbar ist, bestehen keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche oder Rechte (einschließlich Gestaltungsrechte, Einwendungen oder Einreden) der jeweils anderen Vertragspartei.

    2. Als höhere Gewalt gilt jedes von keiner Vertragspartei zu vertretende und auch nicht durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt abwendbare Ereignis, das die jeweils betroffene Vertragspartei an der vertragsgemäßen Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, Mitwirkungs- oder Beistellleistungen ganz oder teilweise hindert, insbesondere Naturereignisse, Strom- und Leitungsausfälle, die nicht im Einflussbereich von Castrum Nigra liegen, in Fällen der Brandstiftung, Vandalismus, Einbruch, Sabotage, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen sowie mit diesen vergleichbaren Sachverhalten.

 

  1. Geheimhaltung

    1. Die Vertragsparteien werden stets alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses oder bei Vertragsanbahnung zur Kenntnis gelangt sind, zeitlich unbegrenzt vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages verwenden.

    2. Die Vertragsparteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitenden und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen und dafür sorgen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeitenden und Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies zur vertraglichen Nutzung erforderlich ist.

    3. Castrum Nigra hat bis zum Widerruf des/der Kunden/Kundin das Recht, diesen als Referenz zu nennen.

 

  1. Compliance

    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze zu handeln und insbesondere die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich und stellen sicher, dass weder sie, noch deren Mitarbeiter:innen und andere von ihnen Beauftragte verbotene Handlungen begehen oder Dritte zu diesen Handlungen anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. Zu diesen verbotenen Handlungen gehören insbesondere das Anbieten, Gewähren, Verlangen oder Annehmen von unrechtmäßigen Zahlungen, Zuwendungen oder sonstigen Vorteilen für sich oder einen Dritten oder der Verrat von Geschäftsgeheimnissen (§§ 18 ff. UWG).

    2. Die Parteien versichern, dass sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen und ihren Verpflichtungen gegenüber den Einzugsstellen (gesetzliche Krankenversicherungen), Berufsgenossenschaft und Finanzbehörden sowie gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und Mindestlohngesetzes (AEntG: Mindestlohn – Mindestlohngesetz) nachkommen.

 

  1. Datenschutz und Datensicherheit

    1. Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu treffen.

    2. Bei Bedarf werden die Parteien die erforderlichen Verträge über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag (ADV) des Kunden gesondert abschließen und den vertraglichen Dokumenten als Anlage beifügen.

    3. Die Datenschutzhinweise von Castrum Nigra finden Anwendung.

 

  1. Schlussbestimmungen

    1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

    2. Diese AGB und die hierauf Bezug nehmenden Dokumente unterliegen dem deutschen Recht.

    3. Gerichtsstand ist Koblenz.

    4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen einschließlich deren Bestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.

 

Stand: 15.11.2023